Die Larven des einheimischen Zweipunkt-Marienkäfers Adalia bipunctata sowie auch die adulten Käfer werden zur Blattlaus Bekämpfung eingesetzt. Sie können im Freien, in Kleingewächshäusern, Wintergärten oder auf Zimmerpflanzen freigelassen werden.
Vor, während und 3-5 Wochen nach dem Freilassen von Marienkäfern dürfen die Pflanzen nicht mit Insektiziden behandelt werden.
Bitte beachten: Beim Aussetzen von Marienkäfern und deren Larven sollten keine oder nur wenige Ameisen in der Nähe der Blattlauskolonien sein. Von Bäumen und Sträuchern werden Ameisen am besten mit einer Ameisenbarriere oder - bei Pflanzen mit vielen und dünnen Stämmchen - mit Ameisenpulver ferngehalten.
Für den Einsatz von Marienkäfern:
Bei Bäumen und Sträuchern: Pro befallenen Zweig 1 bis 2 Marienkäfer freilassen, sobald ein Blattlausbefall festgestellt wurde.
Die Nützlinge können das ganze Jahr durch bestellt werden. Lieferungen sind während der Anwendungsperiode (siehe oben) möglich. Bei Bestellung bitte Wunschtermin angeben (keine Lieferung auf Montag oder Samstag möglich). Die Auslieferung erfolgt direkt von Andermatt Biogarten AG.
Anwendungsperiode: April bis Ende September/Anfang Oktober
Lagerung: Bei Erhalt sofort freilassen
Warnhinweis: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikette und Produktinformationen lesen.
Wirkstoff und Gehalt: Adalia bipunctata
Betriebsmittelliste: Das Produkt ist auf der Betriebsmittelliste des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) aufgeführt und darf im biologischen Land- und Gartenbau verwendet werden.
Eidg. Zulassungsnummer: W-5765
Artikelnummer: | Nand_4558G |
Inhalt: | 25 Käfer |
Verwendung gegen: | Blattläuse |