Die Nisthöhle 2M hat wie die Nisthöhle 1B einen Brutraum-Innendurchmesser von 12 cm. Der Unterschied zwischen Beide Modellen ist die freischwebende Aufhängung und das kegelförmige Dach. Diese Merkmale dienen der Abwehr von Katzen und Mardern und ist sehr beliebt in Hausgärten und besonders in Obstbaumflächen. Hauptsächlich dort, wo Bäume eine geringerere Höhe haben und wo starke Astbildungen vorhanden sind.
Vorteilhaft ist, das alle SCHWEGLER-Höhlen, die Vorderwände nach Belieben untereinander zwischen 1B und 2M, ausgetauscht werden können. Je nach Häufigkeit der einzelnen Vogelarten und der gebräuchlichen Fluglochweiten.
Dieser Nisthöhlentyp wird komplett mit der jeweiligen Aufhängung geliefert.
Die Aufhängung FG wird mit der Öse um einen Ast geschlossen aufgehängt.
Material: Die Nisthöhle ist aus atmungsaktivem SCHWEGLER-Holzbeton. Aufhängebügel Stahl, verzinkt.
Aussenmasse: B 16 x H 35 x T 17 cm.
Brutinnenraum: Ø 12 cm.
Gewicht: ca. 3,7 kg.
Lieferumfang: Nisthöhle, Aufhängebügel.
Diese Nisthöhle ist in 2 verschiedenen Farben erhältlich:
braun und grün.
Fluglochweite 32 mm:
Kohl-, Blau-, Sumpf-, Tannen-, Haubenmeise, Gartenrotschwanz, Kleiber, Halsband- und Trauerschnäpper, Wendehals, Feld- und Haussperling, Fledermäuse.
Aufhängung von Nisthöhlen für Kleinvögel
In umzäunten Grünflächen, in Waldschonungen, Dickungen, Gärten u.ä. können Höhlen in Augenhöhe hängen (1,5 bis 2 m), um sie vom Boden aus leichter kontrollieren und reinigen zu können. Im Forst oder bei bewirtschafteten Flächen empfiehlt sich eine grössere Aufhängehöhe, um Beeinträchtigungen und Störungen zu minimieren. In der Regel werden die Nisthöhlen dort etwa 2,8 bis 3,5 m hoch aufgehängt, was eine noch gute Erreichbarkeit mit Leitern gewährleistet. Als Obergrenze für die höchste Aufhängung können die umliegenden Bäume dienen, deren Wipfelhöhe nicht überschritten werden sollte. Ausnahmen hier sind, besonders in Städten, bestimmte Gebäudebrüterquartiere (Mauersegler, Sperling, Fledermaus) für die diese Grenze nicht zu beachten ist, also auch in weit über 15 m Höhe angenommen werden. Bitte kein Nistmaterial oder Einstreu in die Nisthölen einlegen, da Kleinvögel ihre Nester immer wieder von Neuem bauen.
Anzahl der Nisthöhlen pro Hektar und Verteilung
Die Zahl der Nisthöhlen ist immer abhängig vom jeweiligen Lebensraum. In Gärten kann bei Nistplatzmangel an jedem zweiten Baum eine Nisthöhle aufgehängt werden. Es gibt keinen Mindestabstand für Vögel. An einem Baum können zwei Meisenpaare problemlos in direkter Nachbarschaft zueinander brüten, denn die Vögel bestimmen je nach Nahrungsangebot und Jahreszeit ihren Mindestabstand zueinander selbst. In Wäldern können je nach Alter und Art der Bäume und Nahrungsgrundlage ('Schädlingsbefall') zwischen 1 bis 40 Nisthöhlen je Hektar (= 100 x 100 m) hängen.
Die Nisthöhlentypen bzw. Fluglochweiten können wie folgt verteilt werden, wenn noch keine Erfahrungswerte vorliegen:
» 60 % der Nistkästen mit Fluglochdurchmesser 32 mm oder oval.
» 20 % Fluglochdurchmesser 26 bzw. 27 mm.
» 20 % sollten sich aus Baumläufer- und Halbhöhlen- oder Nischenbrüterhöhlen zusammensetzen.
Hinweis: Es sollten nicht alle Nisthöhlen zur Jungenaufzucht besetzt sein, da ein grosser Teil als Übernachtungsquartier oder Nahrungsdepot genutzt wird. Erst wenn in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren in etwa 60 bis 70% Nester gefunden werden, ist eine optimale Sättigung mit Nisthöhlen erreicht.
Allgemeines zur Aufhängung von Nisthöhlen
Himmelsrichtung: Das Flugloch sollte etwa nach Südosten gerichtet sein. An windgeschützten Aufhängeplätzen oder in Siedlungen ist dies aber nicht immer zwingend notwendig. Bei grösseren Fluglochweiten (z. B. ab 45 mm) auf eine wetterabgewandte Position achten.
Reinigung: Die Reinigung, d. h. das restlose Entfernen des alten Nestes, kann in Gärten und Wäldern von Mitte September an erfolgen. Kratzen Sie das alte Nest bitte nur heraus. Die Verwendung eines Sprays oder ähnliches ist normalerweise nicht notwendig. Falls der Kasten extrem verschmutzt oder mit Parasiten besetzt war, empfiehlt sich das Ausspülen der Nisthöhle mit kaltem oder heissem Wasser und ggf. biologisch abbaufähiger Seifenlauge.
Befestigung: SCHWEGLER-Nisthöhlen zur Stammbefestigung (meist erkennbar an ihrer braunen oder schwarzen Farbe) werden mit einem speziellen forstgeprüften Alunagel geliefert, der den Baum nicht schädigt, wie z. B. Kupfer- oder Stahlnägel. Auch das Sägeblatt im Sägewerk oder die Kette der Motorsäge wird nicht beschädigt und Verletzungen so vermieden. Durch den glatten Schaft und Rostbeständigkeit kann er auch nach Jahren wieder entfernt werden und es entsteht nur eine marginale, punktuelle Stammnarbe. Alunägel an Baumstämmen nur bis zu zwei Drittel einschlagen, so kann der Baum wachsen. Ungefähr alle fünf Jahre den Nagel etwas herausziehen. Die Nisthöhlen können ohne Entfernen des Nagels jederzeit an- und abgehängt werden.
Fremdbelegung: Durch die akute Wohnungsnot in unseren ausgeräumten und bewirtschafteten Landschaften kann es vorkommen, dass Nisthöhlen von ganz anderen Arten als ursprünglich vorgesehen, besiedelt werden, wie z. B. Hummeln, Wespen, verwilderten Bienen, Hornissen, Bilchen wie z. B. Siebenschläfer oder Haselmaus. Diese verdienen ebenso Schutz, bitte lassen Sie diese unbeschadet in den Nisthöhlen. Hängen Sie statt dessen zusätzlich für diese Tiere weitere ggf. spezielle Nisthöhlen auf.
Neue Nisthöhlen: Diese sollten am besten im Herbst aufgehängt werden, da sie im Winter den Vögeln als Nachtquartiere dienen. Dieser Schutz vor Zugluft und Kälte ist, noch stärker als eine Fütterung, ein wichtiger Faktor für das Überleben in strengen Wintern.
Bilder: copyright Schwegler GmbH.
Artikelnummer: | schwe_111 |
Farbe: | grünbraun |
Geeignet für: | KleiberHalsbandschnäpperTrauerschnäpperWendehalsFeldsperlingVögelHaussperlingBlaumeiseSumpfmeiseTannenmeiseHaubenmeiseGartenrotschwanz |
Masse: | B 16 x H 35 x T 17 cm |